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„Heimwärts“ – Förderprogramm für Bespieltheater

„Die Bespieltheater sind wertvolle Orte der Kultur außerhalb der Ballungsgebiete. Sie werden bisher indirekt über die Kooperation mit den Landestheatern sowie über Programme des NRW-Kultursekretariats Gütersloh unterstützt. Angestrebt wird eine perspektivische Stärkung der Abspielförderung, d.h. eine Unterstützung von Bespieltheatern bei der Präsentation von anspruchsvollen Gastensembles. Außerdem ist eine Neukonzeption der Kooperation zwischen Kommunaltheatern, freien Theatern und Bespieltheatern beabsichtigt.“
(Kulturförderplan 2016-2018, S. 24)

Das Kultursekretariat NRW Gütersloh als Zusammenschluss der NICHT-theatertragenden Städte hat die kulturpolitische Bedeutung dieser Häuser für die Kultur in der Fläche immer wieder deutlich gemacht. In enger Absprache mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist außerdem das Förderprogramm „Heimwärts“ entstanden. Hier werden regelmäßig innovative Konzepte zur Neugestaltung der Kooperation zwischen Bespieltheatern, Kommunaltheatern, Landestheatern und freier Szene gesucht, die folgende Kriterien erfüllen:

Das Projekt sollte folgende Ziele verfolgen:

  • Erhöhung der Aufmerksamkeit und Wertschätzung für die Arbeit der Bespieltheater
  • Stärkung der Kultur in der Fläche
  • Stärkung der Produktivität und Kreativität in der Fläche
  • Identitätsstiftung vor Ort
  • Stärkung der Bespieltheater in der Rolle als Stadttheater vor Ort
  • Verbindung vorhandener Ressourcen und Investitionen
  • Stärkung und Förderung der Künstlerinnen und Künstler
  • Steigerung der regionalen wie überregionalen Wahrnehmung und Relevanz, u.a. durch eigene künstlerische Arbeit im Rahmen von Produktionen
  • bessere Synergien zwischen der Arbeit der Bespieltheater und den Landestheatern, Kommunaltheatern und freien Theatern

Einer der folgenden Themenschwerpunkte sollte bearbeitet werden:

  • Interkultur
  • Stärkung/ Findung neuer Wege der Vermittlungsarbeit insbesondere im Rahmen der Präsentation von Jugendstücken (insbes. Altersgruppe 10 – 14 Jahre, 14 – 18 Jahre)
  • Kinder- und Jugend-Musiktheater
  • Tanz
  • Anspruchsvolle und experimentelle Kinderkonzerte
  • Inklusion, Migration, Diversität
  • Kooperationsprojekte spartenübergreifend mit anderen Partnern und Institutionen vor Ort (Museen und Kunstvereine, Einrichtungen der Musik oder der Literatur u.a.)
  • Stärkung der Theaterpädagogik und der Vermittlungsarbeit
  • Innovationen in der Theaterarbeit für die Bespieltheater
  • Literaturprojekte

Das beantragte Projekt muss einem der folgenden Handlungsfelder zugeordnet werden:

  • Koproduktionen / Auftragsproduktionen
  • Kooperationen
  • Abspielförderung
  • Konzeptentwicklungen
  • Pilotprojekte

Wer kann sich bewerben?
Alle Bespieltheater aus Nordrhein-Westfalen (unabhängig davon, ob sie Mitglied des Kultursekretariates NRW Gütersloh oder der Inthega sind) sowie andere Partner, die gemeinsam mit einem Bespieltheater ein Projekt konzipieren. Antragsteller sollte das jeweilige Bespieltheater sein.

Wofür kann man sich bewerben?
Für eine bis zu 80%-Projektförderung (Eigenanteil bei städtischen Partnern 20%).

Wann kann man sich bewerben?
Derzeit sind keine Bewerbungen möglich. Die Bewerbungsfristen werden rechtzeitig auf den Webseiten www.kultursekretariat.de und www.spielraum-nrw.de bekanntgegeben.

Wie werden die geförderten Projekte ausgewählt?
Die eingereichten Projekte werden von einer Jury gesichtet und ausgewählt. Die Jury setzt sich zusammen aus einem Vertreter oder einer Vertreterin des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, der Geschäftsführung des Kultursekretariates NRW Gütersloh, dem Sprecher des Arbeitskreises Theater des Kultursekretariates NRW Gütersloh und zwei weiteren Experten.